Was „geprüft“ bei uns bedeutet
Stand: 9. Oktober 2026
Kurz gesagt
- · Das Abzeichen Geprüft bedeutet: Diesen Betrieb gibt es wirklich, und die Person, die das Profil führt, gehört dazu.
- · Es bedeutet nicht, dass wir die Qualität der Arbeit bewertet haben. Dafür gibt es die Bewertungen — und die kann nur abgeben, wer über uns gebucht hat.
- · Das Abzeichen ist nicht käuflich. Es steckt in keinem Paket und lässt sich nicht dazubuchen.
Was wir prüfen
Vor der Freigabe stellen wir eine einzige Frage: Gehört dieser Betrieb der Person, die das Profil führt? Denn im Verzeichnis stehen tausende Betriebe, die sich nie bei uns angemeldet haben. Ohne diese Prüfung könnte der Wettbewerber von nebenan ein fremdes Profil übernehmen.
Dafür genügt uns einer dieser Nachweise:
E-Mail-Domain
Die Anmelde-Adresse liegt auf der Domain der angegebenen Website — etwa
info@musterbetrieb.dezumusterbetrieb.de. Wer dort Post empfängt, verfügt über die Domain.Impressum
Die Anmelde-Adresse oder die Telefonnummer des Kontos steht auf der angegebenen Website — in aller Regel im Impressum, das dort ohnehin stehen muss.
Website-Code
Wir nennen eine Zeichenfolge, der Betrieb hinterlegt sie auf seiner Seite. Wer den Text einer Website ändern kann, betreibt sie.
Nachweis von Hand
Für alle ohne Website: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder ein vergleichbarer Beleg. Hier sieht ein Mensch darauf.
Was das Abzeichen nicht bedeutet
Wir bewerten nicht die Qualität der Arbeit, nicht die Zuverlässigkeit, nicht die Preise und nicht, ob ein Betrieb zu euch passt. Wir prüfen weder Referenzen noch Versicherungen noch Ausstattung.
Wer euch etwas über die Arbeit eines Betriebs sagen kann, sind andere Paare. Deshalb kann eine Bewertung bei uns nur abgeben, wer über die Plattform gebucht hat — und deshalb stehen an externen Verzeichnis-Einträgen keine Bewertungen.
Ein Teil der Prüfung läuft automatisch
Die ersten beiden Nachweise oben prüfen wir maschinell: Wir vergleichen die Anmelde-Adresse mit der Domain und rufen die angegebene Website ab, um dort nach der Adresse oder der Telefonnummer zu suchen. Passt es, ist der Betrieb sofort freigegeben — ohne dass jemand warten muss.
Die Automatik kann nur zusagen, nie ablehnen. Wer keinen maschinellen Nachweis erbringt, wird nicht abgewiesen, sondern von einem Menschen angesehen. Eine Ablehnung trifft deshalb nie ein Computer.
Beim Abruf der Website übermitteln wir nur die Angaben, die jeder Browser sendet, und speichern von der Seite nichts außer der Adresse, unter der wir den Nachweis gefunden haben. Wir weisen uns dabei als hochzeitsplatz.de Eigentums-Pruefung aus.
Wenn etwas nicht stimmt
Ein Abzeichen ist nur so viel wert wie die Möglichkeit, es infrage zu stellen. Wenn euch ein Eintrag falsch vorkommt — ein Betrieb, den es nicht gibt, ein fremdes Profil in falschen Händen — meldet ihn uns. Wir sehen uns das an und teilen die Entscheidung mit Begründung mit.
Inhalt meldenEigenen Eintrag entfernen lassenWie wir sortieren
Für Betriebe: anmelden und übernehmen
Wer sich anmeldet und eine Website mit passender E-Mail-Adresse oder auffindbarem Impressum angibt, ist in aller Regel sofort freigegeben. Alles andere schauen wir uns an; bis dahin steht am Profil, dass es geprüft wird — es ist dann für Paare noch nicht auffindbar.
Steht euer Betrieb schon im Verzeichnis, ohne dass ihr euch je angemeldet habt, dann stammt der Eintrag aus einer offenen Kartenquelle. Ihr könnt ihn kostenlos übernehmen und behaltet dabei alles, was daran schon gepflegt wurde — Adresse, Koordinaten, Schreibweise. Dieselben Nachweise gelten wie oben.
Für Betriebe: Eintrag entfernen lassen
Ihr müsst nicht gelistet sein. Ein Widerspruch genügt, und ihr müsst ihn nicht begründen (Art. 21 DSGVO).
Können wir eure E-Mail-Adresse dem Betrieb zuordnen — über die Domain oder eure Website —, schicken wir euch einen Bestätigungslink. Ein Klick darauf entfernt den Eintrag sofort, ohne dass ihr auf uns warten müsst. Der Link geht ausschließlich an diese eine Adresse; deshalb kann niemand einen fremden Eintrag löschen lassen.
Können wir die Adresse nicht zuordnen, bearbeitet ein Mensch den Antrag. Auch wer den Bestätigungslink übersieht, verliert nichts: Der Antrag liegt in beiden Fällen bei uns und wird bearbeitet.
Der entfernte Eintrag wird auch bei künftigen Datenabgleichen nicht erneut angelegt. Dafür merken wir uns Name, Ort, Domain und Koordinaten — ein Widerspruch, den wir nicht wiedererkennen, wäre beim nächsten Abgleich wirkungslos. Warum das trotz Löschung zulässig ist, steht in der Datenschutzerklärung.
Das Abzeichen ist nicht käuflich
Das Abzeichen ist an kein Paket gebunden und lässt sich nicht kaufen. Was die Pakete enthalten, steht auf der Anbieterseite; die vertraglichen Regeln in AGB § 6a.